Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) profitieren Sie als Unternehmer in vielfacher Hinsicht – heute und in Zukunft. Alle bAV-Aufwendungen für eine betriebliche Altersversorgung sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar und senken dadurch die Unternehmenssteuer.
Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Durch die Einrichtung einer bAV entsprechen Sie als Arbeitgeber dieser Auflage. Gleichzeitig binden Sie qualifiziertes Personal an Ihr Unternehmen und unterstreichen Ihre soziale Verantwortung. Zusammen mit Ihnen entwerfen wir für Ihr Unternehmen das optimale Versorgungskonzept.
Bei uns finden Sie genau die Produkte, die zu Ihnen und Ihren Mitarbeitern passen. Ob klassisch garantiert oder fondsgebunden renditestark.
Lassen Sie sich jetzt individuell beraten. Wir freuen uns auf Sie.
Staatlich gefördert |
Steuer und Sozialabgaben |
Einzahlungen steuerfrei |
bis 6.678,-- Euro jährlich |
Einzahlungen sozialversicherungsfrei |
bis 3.384,-- Euro jährlich |
Hinterbliebenenrente |
wählbar |
Berufsunfähigkeitsvorsorge |
wählbar |
Altersrente |
ab 62 oder später |
Alternative zur Rente |
einmalige Kapitalzahlung oder eine Mischung aus Kapitalzahlung und Rente |
Auszahlung |
steuer- und sozialabgabenpflichtig(nachgelagerte Versteuerung) |