ProfiConcept GmbH

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Kfz-Sondertarif für das Bauhandwerk

Für Bauunternehmer und Bauhandwerker

Kraftfahrzeugversicherung - Flottenversicherung - 

Unsere Leidenschaft ist es, Ihnen mit der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes Geld, Aufwand und damit Zeit zu sparen. Ihre Sicherheit ist unser Ziel, damit Sie sicher vor existenzbedrohenden Risiken arbeiten und Sie sich beruhigt Ihrer Kerntätigkeit widmen können.  

Im Bauhandwerk sind Sie den ganzen Tag im Einsatz. Auf Ihren Fuhrpark müssen Sie sich daher verlassen können. Mit unserem Spezialtarif für das Bauhauptgewerbe und das Bauhandwerk erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Fahrzeuge und Fahrer. Für Leasingfahrzeuge ist eine Buchwertdifferenzdeckung (GAP-Deckung) im Rahmen der Vollkaskoversicherung mit versichert. Dies gilt ebenso für Mehrwerte. Für Nutzfahrzeuge sind im Rahmen der Vollkaskoversicherung Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden beitragsfrei mitversichert. 

Schutzbriefleistungen zu Pkw und Lieferwagen sind automatisch mit versichert.

Voraussetzungen für die Annahme in diesem Spezialtarif:      

1. Alle Ihre Kfz-Risiken werden im Spezialtarif versichert,

2. mindestens 5 Kraftfahrzeuge,

3. Pkw bis zu einem max. Kaufpreis von 150.000 Euro. Nutzfahrzeuge bis zu einem max. Kaufpreis von 200.000,-- Euro. Fahrzeuge mit einem höheren Wert sind anfragepflichtig.

4. Vorschadenverlauf der letzten 5 Jahre bis zu 60 % bezogen auf die bisherige Nettoprämie.

5. Das Fahrzeug des Geschäftsführers (Inhabers) kann über dessen Privatname auch über den Kleinflottentarif mitversichert werden - es müssen jedoch mindestens 5 SF-berechtigte Kraftfahrzeuge bereits vorhanden sein.

6. Abweichende Halterschaft ist ausschließlich beim Geschäftsführer/Inhaber und Gatte möglich

Die Absicherung Ihrer zulassungspflichtigen Fahrzeuge beginnt bei uns bereits mit der ersten Fahrt

Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert im Schadenfall. So bleiben Sie mobil.

Profitieren Sie von unserer günstigen Flottenversicherung , denn auf uns können Sie bauen.

Hohe Deckungs­summen im Schadensfall.
Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro.

Die vertragliche Deckungs­summe dieses Spezialkonzeptes beträgt für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden 100.000.000,--Euro, je geschädigte Person 15 Mio. Euro.

Teil- und Vollkaskoversicherung:

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. 

Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.

Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft. Die höhe der schadenfreien Jahre ist jedoch in unserem Spezialtarif nicht für die Prämienberechnung relevant.

Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Unser Spezialtarif ist festgelegt auf die Selbstbeteiligung bei Teilkasko in Höhe von 150,-- Euro pro Schaden und in der Vollkasko in Höhe von 500,-- Euro pro Schaden.

Die Kosten

Die Beiträge sind Stückprämien, also feste Prämien, unabhängig von schadenfreien Jahren, Fahrzeugtyp oder einer bestimmten Typklasse. Zur Berechnung werden keine sogenannte "weiche Merkmale", wie Alter und Typ des Fahrers, Standort des Fahrzeugs nachts oder Jahreskilometerfahrleistung, berücksichtigt. Diese Merkmale sind für die Prämienberechnung nicht relevant.

(Die Prämien verstehen sich incl. 19 % Versicherungssteuer und Nebenkosten). Die Prämien gelten vorbehaltlich einem verbindlichen Angebot der ProfiConcept GmbH und der Zusage des Versicherers. Für uns ist die Zusage verbindlich, für Sie unverbindlich.

Unterjährige Zahlweise ist möglich vierteljährlich (5 % Ratenzahlungszuschlag) mit Bankeinzug halbjährlich (3 % Ratenzahlungszuschlag).

Schadenfreiheitsrabatt

Sind Schadenfreiheitsrabatte vorhanden, werden diese berücksichtigt und weitergeführt. Sie dienen nicht der  Prämienberechnung.

Folgende Zusatzdeckungen sind mitversichert:

1. GAP-Deckung (Buchwertdifferenzdeckung) ist mitversichert,

2. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden bei Nutzfahrzeugen im Rahmen der  Vollkasko

2. Mehrwerte sind mitversichert,

3. Schutzbrief für Pkw und Lieferwagen.


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