Unser Spezialangebot ab 1 Kraftfahrzeug
Nutzen Sie die Möglichkeit als Neugründer ab Beginn eine Flotte aufzubauen. Dies ist schon ab 1 Fahrzeug möglich. Fragen Sie uns.
Wir bieten Ihnen Stückpreismodelle ab 5 ziehenden Einheiten.
Versicherbar sind alle Fahrzeuge, die auf den Betrieb zugelassen sind. Fahrzeuge von Inhabern oder Geschäftsführern werden diesen Fahrzeugen gleich gestellt.
Wir bieten Ihnen die Konditionen eines Stückpreismodells, in bestimmten Fällen bereits ab dem 1. Fahrzeug.
1. Stückprämien ab 5 Kfz im Werkverkehr gültig – 31.12.2022
Deckung nur Haftpflicht (mit Schutzbrief) | jährliche Prämie | 416,09 Euro |
Haftpflicht mit Teilkasko SB 150 (mit Schutzbrief) | jährliche Prämie | 486,30 Euro |
Haftpflicht, Vollkasko SB 500, Teilkasko SB 150 (mit Schutzbrief) |
jährliche Prämie | 667,18 Euro |
Deckung nur Haftpflicht (mit Schutzbrief) | jährliche Prämie | 512,11 Euro |
Haftpflicht mit Teilkasko SB 150 (mit Schutzbrief) | jährliche Prämie | 563,26 Euro |
Haftpflicht, Vollkasko SB 500, Teilkasko SB 150 (mit Schutzbrief) |
jährliche Prämie | 663,22 Euro |
Deckung nur Haftpflicht | jährliche Prämie | 551,03 Euro |
Haftpflicht mit Teilkasko SB 150 | jährliche Prämie | 570,05 Euro |
Haftpflicht, Vollkasko SB 500, Teilkasko SB 150 |
jährliche Prämie | 663,22 Euro |
Deckung nur Haftpflicht | jährliche Prämie | 13,09 Euro |
Haftpflicht mit Teilkasko SB 150 | jährliche Prämie | 28,32 Euro |
Haftpflicht, Vollkasko SB 500 mit Teilkasko SB 150 |
jährliche Prämie | 133,28 Euro |
(Die Prämien verstehen sich incl. 19 % Versicherungssteuer und ab 5 Kraftfahrzeuge. (Die Angebote gelten vorbehaltlich der Annahme des Versicherers)
Wir stellen Ihnen diese Tarife im Rahmen unseres Dienstleistungs-Moduls zur Verfügung. Wir, die ProfiConcept GmbH, berechnen pro Kraftfahrzeug eine pauschale Dienstleistung in Höhe von 150,-- Euro netto pro Kalenderjahr.
Unsere Leidenschaft ist es, Ihnen mit der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes Geld, Aufwand zu und damit Zeit zu sparen. Ihre Sicherheit ist unser Ziel, damit Sie sicher vor existenzbedrohenden Risiken arbeiten und Sie sich beruhigt Ihrer Kerntätigkeit widmen können.
Im Bauhandwerk sind Sie den ganzen Tag im Einsatz. Auf Ihren Fuhrpark müssen Sie sich daher verlassen können. Mit unserem Spezialtarif für das Bauhauptgewerbe und das Bauhandwerk erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Fahrzeuge und Fahrer. Für Leasingfahrzeuge ist eine Buchwertdifferenzdeckung (GAP-Deckung) mit versichert. Dies gilt ebenso für Mehrwerte. Für Nutzfahrzeuge im Rahmen der Vollkaskoversicherung sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden beitragsfrei mitversichert.
Schutzbriefleistungen sind zu Pkw und Lieferwagen beitragsfrei mit versichert.
Voraussetzungen für die Annahme in diesem Spezialtarif:
1. Alle Ihre Kfz-Risiken werden im Spezialtarif versichert,
2. mindestens 5 Kraftfahrzeuge,
3. Pkw bis zu einnem max. Kaufpreis von 150.000 Euro. Nutzfahrzeuge bis zu einem max. Kaufpreis von 200.000,-- Euro. Fahrzeuge mit einem höheren Wert sind anfragepflichtig.
4. Vorschadenverlauf der letzten 5 Jahre bis zu 60 % bezogen auf die bisherige Nettoprämie.
5. Das Fahrzeug des Geschäftsführers (Inhabers) kann über dessen Privatname auch über den Kleinflottentarif mitversichert werden - es müssen jedoch mindestens 5 SF-berechtigte Kraftfahrzeuge bereits vorhanden sein.
6. Abweichende Halterschaft ist ausschließlich beim Geschäftsführer/Inhaber und Gatte möglich
Die Absicherung Ihrer zulassungspflichtigen Fahrzeuge beginnt bei uns bereits mit der ersten Fahrt
Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert im Schadenfall. So bleiben Sie mobil.
Hohe Deckungssummen im Schadensfall.
Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro.
Die vertragliche Deckungssumme dieses Spezialkonzeptes beträgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100.000.000,--Euro, je geschädigte Person 15 Mio. Euro.
Teil- und Vollkaskoversicherung:
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert.
Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.
Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Unser Spezialtarif ist festgelegt auf die Selbstbeteiligung bei Teilkasko in Höhe von 150,-- Euro pro Schaden und in der Vollkasko in Höhe von 500,-- Euro pro Schaden.
Die Beiträge sind Stückprämien, also feste Prämien, unabhängig von schadenfreien Jahren, Fahrzeugtyp oder einer bestimmten Typklasse. Zur Berechnung werden keine sogenannte "weiche Merkmale", wie Alter und Typ des Fahrers, Standort des Fahrzeugs nachts oder Jahreskilometerfahrleistung, berücksichtigt. Diese Merkmale sind für die Prämienberechnung nicht relevant.
(Die Prämien verstehen sich incl. 19 % Versicherungssteuer und Nebenkosten). Die Prämien gelten vorbehaltlich einem verbindlichen Angebot der ProfiConcept GmbH und der Zusage des Versicherers. Für uns ist die Zusage verbindlich, für Sie unverbindlich.
Unterjährige Zahlweise ist möglich vierteljährlich (5 % Ratenzahlungszuschlag) mit Bankeinzug halbjährlich (3 % Ratenzahlungszuschlag).
Sind Schadenfreiheitsrabatte (SFR) vorhanden, werden diese berücksichtigt und weitergeführt. Sie dienen nicht der Prämienberechnung.
Wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung in Anspruch nehmen, werden die bis dahin erworbenen schadenfreien Jahre zurückgestuft. Dies führt in normalen Tarifen in der nächsten Versicherungsperiode zu einer höheren Prämie.Da die schadenfreien Jahre in unserem Spezialtarif zwar geführt werden, werden diese auch gekürzt. Da die schadenfreien Jahre aber nicht für die Prämienberechnung relevant sind, erhöht sich durch die Veränderung der SFR auch nicht die Stückprämie.